NDI® Checker
Lizenzvertrag
Lizenzvertrag für die Nutzung von NDI® Checker
WICHTIG: Bitte lesen Sie das Folgende, bevor Sie die Nutzung der Software beantragen und bevor Sie die Software herunterladen, aktivieren, installieren oder verwenden.
Diese "Lizenzvereinbarung für die Verwendung von NDI® Checker" (im Folgenden als "diese Vereinbarung" bezeichnet) ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und Leader Electronics Corporation (im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet) über die Verwendung der Software. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde allen Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt hat, indem er die Software herunterlädt, aktiviert, installiert oder benutzt (im Folgenden als "Benutzung usw." bezeichnet). Wenn Sie den Bedingungen dieses Vertrages nicht zustimmen, können Sie die Software nicht nutzen usw.
Artikel 1. Definitionen
Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:
(1) Der Begriff "Software" bezieht sich auf die Software zum Messen, Überwachen, Aufzeichnen der Protokolle von NDI®-Signalen usw. (Produktname "NDI® Checker").
(2) Der Begriff "Kunde" bezieht sich auf eine Einzelperson, die die Software für sich selbst nutzt usw., sowie auf eine Gesellschaft usw. für die eine Einzelperson die Software im Namen der Körperschaft usw. oder für die Körperschaft usw. nutzt.
(3) Der Begriff "Körperschaft usw." bezieht sich auf eine Körperschaft, einen Verein, eine Stiftung, eine Partnerschaft, einen Staat, eine Gemeinde und jede einheitliche Einheit oder Gruppe, die keine Einzelperson ist.
(4) Der Begriff "Verbraucher" bezieht sich auf eine Einzelperson (mit Ausnahme einer Person, die als oder für ein Unternehmen Vertragspartei dieses Vertrags wird).
(5) Der Begriff "Lizenzierte Version" bezieht sich auf die Software, wenn der Kunde die Software durch Zahlung von Gebühren für die Nutzung der Software an das Unternehmen oder einen vom Unternehmen autorisierten Händler (im Folgenden als "Händler" bezeichnet) nutzt.
(6) Der Begriff "Testversion" bezieht sich auf die Software (von der einige Funktionen möglicherweise nicht genutzt werden), wenn der Kunde die Software zu Testzwecken nutzt, ohne Gebühren für die Nutzung der Software an das Unternehmen oder einen Händler zu zahlen.
(7) Der Begriff "Kundenausrüstung" bezieht sich auf alle Computer und Peripheriegeräte (einschließlich Computerumgebung und Peripheriegeräteumgebung) (unabhängig davon, ob sie dem Kunden selbst gehören oder vom Kunden in einem Vertrag mit einem Dritten verwendet werden), die der Kunde für die Installation und Nutzung der Software benötigt.
Artikel 2. Lizenz zur Nutzung
1. Im Rahmen dieses Vertrages gewährt die Firma dem Kunden die folgenden nicht ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Rechte zur Nutzung der Software.
(a) Wenn der Kunde die lizenzierte Version nutzt: das Recht, nur eine Kopie der lizenzierten Version pro Produktschlüssel, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, auf einem Computer zu installieren (beschränkt auf einen Computer mit einem kompatiblen Betriebssystem, wie es in den Handbüchern der Software beschrieben ist, etc.(im Folgenden in diesem Artikel gleichbedeutend) zu installieren, auf dem der Kunde die Software nutzt, und die lizenzierte Version auf diesem Computer für einen Zeitraum von einem oder drei Jahren ab dem von der Firma
festgelegten Startdatum zu nutzen, zuzüglich bis zu 30 zusätzlichen Tagen nach Ermessen der Firma (im Folgenden als "Nutzungszeitraum der lizenzierten Version" bezeichnet).
(b) Wenn der Kunde die Testversion nutzt: das Recht, nur eine Kopie der Testversion auf einem Computer zu installieren, auf dem der Kunde die Software nutzt, und die Testversion auf diesem Computer ausschließlich zu Testzwecken für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Installationsdatum zu nutzen (im Folgenden als "Nutzungszeitraum der Testversion" bezeichnet). Der Kunde darf die Testversion nur einmal installieren und nur während des Nutzungszeitraums der Testversion verwenden und darf die Testversion nicht zweimal oder öfter installieren und nach der Erstinstallation über den Nutzungszeitraum der Testversion hinaus verwenden.
(c) Der Kunde darf die Software nicht außerhalb des Landes mitnehmen, in dem er sie erworben hat (im Folgenden als "Gebiet" bezeichnet).
(d) Der Kunde darf die Software nur innerhalb der von der Firma genehmigten Computerumgebung verwenden usw.
2Wenn der Zeitraum für die Nutzung der Software (bezogen auf den Nutzungszeitraum der lizenzierten Version für die lizenzierte Version und den Nutzungszeitraum der Testversion für die Testversion) endet, muss der Kunde die Software, die unterstützenden Tools für die Software (im Folgenden als "unterstützende Tools" bezeichnet), alle Dokumente wie Handbücher usw., die sich auf die Software beziehen (im Folgenden als "Dokumente" bezeichnet) (einschließlich aller Kopien davon) und alle Teile davon in angemessener Weise zerstören oder löschen.
Artikel 3. Urheberrecht, etc.
1. Alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte (mit Ausnahme des Rechts an der Marke "NDI®"), Rechte an Geschäftsgeheimnissen und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Software, die unterstützenden Werkzeuge und die Dokumente gehören ausschließlich dem Unternehmen.
2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Kunde die Software, die unterstützenden Werkzeuge, die Dokumente oder den Produktschlüssel nicht an Dritte verleihen, übertragen, zur Verfügung stellen oder mit ihnen Sicherheiten bestellen. Darüber hinaus darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft die Software, die unterstützenden Werkzeuge, die Dokumente oder den Produktschlüssel nicht als Dienstleistung des Kunden für einen Dritten verwenden (unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt).
3. Der Kunde darf die Software oder die unterstützenden Werkzeuge nicht ändern, zurückentwickeln, zurückkompilieren oder zurückassemblieren (im Folgenden als "Änderung usw." bezeichnet). Wenn ein Problem mit der Software oder den unterstützenden Werkzeugen aufgrund von Ursachen auftritt, die dem Kunden zuzuschreiben sind, wie z. B. Änderungen usw., ist das Unternehmen für derartige Schäden nicht verantwortlich.
4. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Kunde die Ergebnisse von Leistungstests oder Benchmark-Tests, die mit einer experimentellen Methode durchgeführt wurden, der es an Objektivität oder Zuverlässigkeit in Bezug auf die Software mangelt, nicht an Dritte weitergeben.
Article 4. Limitation of Liability, etc.
1. The Company licenses the use of the Software, the Supporting Tools and the Documents on an “as-is” basis to the Customer and does not warrant they are free from any defects. The Company shall not be liable to the
Customer at all for any damage the Customer may suffer from defects in the Software, the Supporting Tools or the Documents, excluding cases where there is intent or gross negligence by the Company (provided, the portion “gross negligence” is changed to “negligence” when the Customer is a Consumer). The Company shall not be responsible to the Customer at all for any damage the Customer may suffer due to the loss (including the case of theft), disappearance, damage, misuse, and so on (including the loss (including the case of theft), disappearance, damage, misuse, and so on of the computer onto which the Customer has installed the Software) of the Software, the Supporting Tools or the Documents which the Customer has made Use, etc. of, excluding cases where there is intent or gross negligence by the Company (provided, the portion “gross negligence” is changed to “negligence” when the Customer is a Consumer).
2. If the “Customer Information, etc.” as stipulated in Article 5, paragraph 1 or its updated information is not submitted to the Company or is incomplete, the Company shall not be responsible at all for any inconvenience or damage the Customer may suffer due to the non-delivery of the Company’s notice to the Customer (whether by electronic method, postal mail, or any other method of contact), and the Customer shall be responsible for this.
3. When the Company reasonably judges that the Customer obtains or uses the Software, the Supporting Tools, the Documents or the product key by improper means or for improper purposes, the Company may take measures to suspend such use. In this case, the Company shall not be responsible at all for any damage the Customer may suffer due to the suspension of such use, and any fees for the use of the Software the Customer has paid to the Company or a Dealer shall not be refundable to the Customer.
4. The Company does not warrant that the Customer can achieve its expected results from the Customer’s selection of the Software, the Customer’s use of the Software, the Supporting Tools and the Documents, and the results from such use. The Company shall not be responsible to the Customer at all for any damage the Customer may suffer when the Customer cannot achieve its expected results from the Customer’s selection of the Software, the Customer’s use of the Software, the Supporting Tools and the Documents, and the results from such use, excluding the case where there is intent or gross negligence by the Company (provided, the portion “gross negligence” is changed to “negligence” when the Customer is a Consumer), and the Customer shall be responsible for this .
5. When the Customer or a third party suffers any damage due to the use of the Software, the Supporting Tools or the Documents, even in the event that the Company is liable to the Customer or third party for damages based on this Agreement, tort, or any other legal basis, the total amount of damages the Company owes to the Customer or third party shall be limited to the amount of the fees for the use of the Software the Customer has paid to the Company or a Dealer.
6. When the Customer or a third party suffers any damage due to the use of the Software, the Supporting Tools or the Documents, even in the event that the Company is liable to the Customer or third party for damages based on this Agreement, tort, or any other legal basis, the total amount of damages the Company owes to the Customer or third party shall be limited to the amount of direct damages with a reasonable causal relationship with the legal cause, and the Company shall not be responsible at all for incidental damages suffered by the Customer or third party, lost profits, damages arising under special circumstances whether expected or not, damages the Customer suffers from a third party’s claim for damages to the Customer, or damages the third party suffers from another third party’s claim for damages against the third party.
7. During the period for use of the Software, the Customer shall (a) establish, set and maintain suitable Customer Equipment for the use of the Software at the Customer’s own cost and responsibility and (b) keep the Software, the Supporting Tools and the Documents on the Customer Equipment at the Customer’s own cost and responsibility. The Company shall not be responsible to the Customer at all for the disappearance of or damage to (a) the Customer Equipment, (b) the Software, the Supporting Tools or the Documents, or (c) the measurement data obtained by the use of the Software or any other record, excluding the case where it is due to the Software, the Supporting Tools or the Documents.
8. When the Customer needs to obtain or perform permission, grant, report, or any other procedure (hereinafter referred to as the “Permission, etc.”) under Japanese laws and regulations (including the Foreign Exchange and Foreign Trade Act) or the laws and regulations of any other country (including the Territory) for the Customer’s Use, etc. or any other action involving the Software, the Supporting Tools or the Documents, the Customer shall obtain or perform such Permission, etc. at the Customer’s own cost and responsibility. The Company shall not be responsible to the Customer at all for the Customer’s obtaining or performing such Permission, etc. or not obtaining or performing such Permission, etc., and the Customer shall not cause any burden or damage to the Company for such.
Artikel 5. Kundeninformationen, etc.
1. Wenn der Kunde die Nutzung der Software beantragt, muss er den Namen des Kunden (wenn der Kunde ein Unternehmen usw. ist, den Namen des Unternehmens usw. und den Namen der verantwortlichen Person), die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und andere von der Gesellschaft oder einem Händler festgelegte Daten (im Folgenden zusammenfassend als "Kundeninformationen usw." bezeichnet) gemäß den von der Gesellschaft oder dem Händler vorgeschriebenen Verfahren an die Gesellschaft oder den Händler übermitteln. Bei einer Änderung der Kundeninformationen usw. während des Zeitraums der Nutzung der Software muss der Kunde die geänderten Informationen unverzüglich dem Unternehmen oder dem Händler gemäß den vom Unternehmen oder dem Händler vorgeschriebenen Verfahren übermitteln. Darüber hinaus kann der Kunde aufgefordert werden, der Firma oder dem Händler Dokumente vorzulegen, die den Sachverhalt der Kundeninformationen usw. belegen.
2. Im Hinblick auf die Nutzung der Software durch den Kunden kann die Firma oder der Händler die Kundeninformationen usw. zur Bestätigung überprüfen. Daher kann es einige Zeit dauern, bis der Kunde mit der Nutzung der Software beginnen kann, oder die Firma oder der Händler kann den Antrag des Kunden auf Nutzung der Software ablehnen.
3In den folgenden Fällen kann die Firma oder der Händler den Antrag des Kunden auf Nutzung der Software ablehnen und ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Grund dafür mitzuteilen.
(1) Wenn die Kundeninformationen usw. mit falschen Angaben eingereicht werden.
(2) Wenn der Kunde in der Vergangenheit seinen vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Produkte, Dienstleistungen usw., die die Firma bereitstellt, nicht nachgekommen ist oder die Firma der Ansicht ist, dass dies in Zukunft wahrscheinlich der Fall sein wird.
(3) Wenn es sich bei dem Kunden um eine Bande, einen Gangster, eine Person, die in den letzten fünf Jahren kein Gangster war, einen Quasi-Gangster, ein mit einer Bande verbundenes Unternehmen, einen korporativen Erpresser, eine Person, die vorgibt, eine Person zu sein, die sich zu einer sozialen Bewegung bekennt, eine besondere intelligente gewalttätige Gruppe oder eine andere ähnliche Person (im Folgenden "antisoziale Kräfte usw." genannt) handelt oder das Unternehmen der Ansicht ist, dass es sich um eine solche Person handelt."), oder das Unternehmen ist der Ansicht, dass der Kunde an antisozialen Kräften usw. beteiligt ist oder mit ihnen in Verbindung steht, indem er mit ihnen zusammenarbeitet oder sich an der Aufrechterhaltung, dem Betrieb oder der Verwaltung von antisozialen Kräften usw.
durch die Bereitstellung von Geldmitteln oder anderen Mitteln beteiligt.
(4) Falls das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Bereitstellung der Software an den Kunden aus vernünftigen Gründen schwierig ist.
(5) Falls das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Bereitstellung der Software an den Kunden den Geschäftsbetrieb des Unternehmens wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen wird.
Artikel 6. Persönliche Daten
Das Unternehmen behandelt und verwaltet die persönlichen Daten, die der Kunde dem Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder der Nutzung der Software zur Verfügung stellt, ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Schutz persönlicher Daten und der vom Unternehmen vorgeschriebenen Richtlinie zum Schutz persönlicher Daten(https://leaderphabrix.com/privacy-policy/).
Artikel 7. Beendigung des Vertrages usw.
1. Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieses Vertrages oder fällt er unter einen der Punkte in Artikel 5 Absatz 3, kann das Unternehmen diesen Vertrag sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden kündigen.
2. Wird dieser Vertrag gemäß Absatz 1 dieses Artikels gekündigt, haftet das Unternehmen nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Kündigung dieses Vertrages entstehen, und alle Gebühren für die Nutzung der Software, die der Kunde an das Unternehmen oder einen Händler gezahlt hat, werden dem Kunden nicht erstattet.
3Wird dieser Vertrag gemäß Absatz 1 dieses Artikels gekündigt, so hat der Kunde die Software, die unterstützenden Werkzeuge, die Dokumente (einschließlich aller Kopien davon) und alle Teile davon unverzüglich in geeigneter Weise zu vernichten oder zu löschen und der Firma unverzüglich die Dokumente zum Nachweis dieser Vernichtung oder Löschung vorzulegen.
Artikel 8. Sonstiges
1. Diese Vereinbarung unterliegt japanischem Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Rechtswahl.
2. Selbst wenn ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß den Gesetzen und Vorschriften ungültig wird, bleibt diese Bestimmung dennoch wirksam, soweit sie gemäß den Gesetzen und Vorschriften gültig ist.
3.Auch wenn dieser Vertrag durch Kündigung oder aus einem anderen Grund endet oder die Nutzungsdauer der Software endet, bleiben Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Artikel 4, Artikel 6, Artikel 7, Absatz 2 und 3, und dieser Artikel 8 wirksam.
4Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Vertrag über die Software zwischen dem Kunden und einem Händler und diesem Vertrag hat dieser Vertrag Vorrang und ist für das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Kunden maßgebend.
5. Für die Software gilt dieser Vertrag mit den Bedingungen, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem der Kunde die Nutzung der Software bei dem Unternehmen oder einem Händler beantragt. Ändert das Unternehmen die Bedingungen dieses Vertrags, gilt der geänderte Vertrag für die Software, deren Nutzung der Kunde beim Unternehmen oder beim Händler nach dem Zeitpunkt der Änderung beantragt.
6. In Bezug auf diesen Vertrag werden Zeit und Datum (Jahr, Monat, Datum, Uhrzeit) sowie ein Zeitraum auf der Grundlage der japanischen Standardzeit (JST) bestimmt.
7. Das Bezirksgericht Tokio ist als Gericht erster Instanz für alle Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Bezug auf diesen Vertrag ausschließlich zuständig.
Leader Electronics Corporation
[Mai, 19], 2025 (Version 1.1.0)